Wenn Sie ein neues Betriebsgebäude errichten, benötigen Sie eine Baugenehmigung - wenn Sie in eine bestehende Immobilie einziehen, möglicherweise eine Umnutzungsgenehmigung. In jedem Fall müssen Sie behördliche Auflagen beachten.
Bevor Sie also einen Kauf- oder Mietvertrag unterschreiben, nehmen Sie Kontakt zur Kommunalverwaltung Ihres gewählten Standortes auf. Die dortige Wirtschaftsförderung berät Sie gern und vermittelt Ihnen den Kontakt zu den zuständigen Fachämtern.
Ihre Ansprechpartner bei MILEX:
Wirtschaftsförderung
Hier können Sie selbst recherchieren:
Baufibel
„Planen und Bauen im Mühlenkreis Minden-Lübbecke“
Internetplattform www.baufoerderer.de
Informationen zu den Themen Bauen, Kaufen, Modernisieren - Interaktiver Förderrechner
www.energiefoerderer.info
Service des BINE Informationsdienstes in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Energieagentur