Gründerinnen und Gründern, die ALG I erhalten, kann von dort zur Sicherung des
Lebensunterhaltes in der Zeit nach der
Existenzgründung ein Gründungszuschuss gewährt werden.
Für eine Dauer von 6 Monaten wird das individuelle
Arbeitslosengeld zuzüglich eines Zuschlags von
300,00 € mtl. zur Absicherung der gesetzlichen
Sozialversicherung gezahlt. In den nächsten 6
Monaten kann in einer zweiten Förderphase nur noch
die Pauschale von 300,00 € mtl. weiter gewährt
werden. Lassen Sie sich unbedingt vorab bei Ihrer
Arbeitsagentur beraten!
Empfänger/innen von ALG II kann ein Zuschuss von mtl. 300,00 € zum ALG II für
die Dauer von max. 12 Monaten gewährt werden. Die Bewilligung erfolgt zunächst
für 6 Monate; danach wird ein Gutachten zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
verlangt. Fällt dieses Gutachten positiv aus, kann der Zuschuss für weitere 6
Monate bewilligt werden.
Ansprechpartner sind die Fallmanager des Kreises Minden-Lübbecke, Amt proArbeit.
Wenn Sie als Unternehmer eine(n) Arbeitslosen beschäftigen wollen, können Sie u.U. Zuschüsse
der Arbeitsagentur bzw. des Amtes proArbeit des Kreises Minden-Lübbecke
erhalten. Bitte sprechen Sie die jeweiligen Berater an.
Ihre Ansprechpartner bei MILEX:
Agentur für Arbeit
proArbeit
Hier können Sie selbst recherchieren:
Bundesanstalt für Arbeit
www.arbeitsagentur.de
G.I.B. | Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
www.gib.nrw.de