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Arbeitsförderung


Gründerinnen und Gründern, die ALG I erhalten, kann von dort zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Zeit nach der Existenzgründung ein Gründungszuschuss gewährt werden. Für eine Dauer von 6 Monaten wird das individuelle Arbeitslosengeld zuzüglich eines Zuschlags von 300,00 € mtl. zur Absicherung der gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt. In den nächsten 6 Monaten kann in einer zweiten Förderphase nur noch die Pauschale von 300,00 € mtl. weiter gewährt werden. Lassen Sie sich unbedingt vorab bei Ihrer Arbeitsagentur beraten!

Empfänger/innen von ALG II kann ein Zuschuss von mtl. 300,00 € zum ALG II für die Dauer von max. 12 Monaten gewährt werden. Die Bewilligung erfolgt zunächst für 6 Monate; danach wird ein Gutachten zur Tragfähigkeit der Existenzgründung verlangt. Fällt dieses Gutachten positiv aus, kann der Zuschuss für weitere 6 Monate bewilligt werden.
Ansprechpartner sind die Fallmanager des Kreises Minden-Lübbecke, Amt proArbeit.

Wenn Sie als Unternehmer eine(n) Arbeitslosen beschäftigen wollen, können Sie u.U. Zuschüsse der Arbeitsagentur bzw. des Amtes proArbeit des Kreises Minden-Lübbecke erhalten. Bitte sprechen Sie die jeweiligen Berater an.


Ihre Ansprechpartner bei MILEX:

Agentur für Arbeit
proArbeit

Hier können Sie selbst recherchieren:

Bundesanstalt für Arbeit
www.arbeitsagentur.de

G.I.B. | Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
www.gib.nrw.de


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