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Aktuelle Informationen für JungunternehmerInnen, GründerInnen und alle, die es (vielleicht) werden wollen:

Zirkelberatung NRW
START-AWARD NRW
UTE-Unternehmerinnen-Treff Espelkamp
Unternehmerinnen-Treff Lübbecke
Gründungszuschuss
Fördermöglichkeiten der Arbeitsagenturen
Einstiegsgeld
Patentserver des BMWi
Gründer-Coaching durch Agentur für Arbeit
Meistergründungsprämie
Gründerfonds Bielefeld-OWL neu aufgelegt
Bildungsscheck für Jungunternehmer
Bildungsprämie
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
KfW-Startgeld
Gründerportal
Unternehmensregister im Internet
Gründer-Community im Internet
Förderdatenbank des Bundes
Gründungsfreundliches Gewerbemeldeverfahren NRW
Online-Werkzeuge für Gründer
PC-Lernprogramm für Existenzgründerinnen
Franchisebörsen 
Steuertipp: Vorweggenommene Betriebsausgaben
Steuerlexikon: Kostenlos Fachbegriffe nachschlagen

 

START-AWARD NRW

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW vergibt zusammen mit der NRW-Bank und  der KfW-Mittelstandsbank im Vorfeld der START-Messe (24./25.09.2010, Messe Essen) den START-AWARD NRW.
In der Kategorie "Erfolgreiches Kleinstunternehmen" werden Jungunternehmen gesucht,
die eine wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmensführung durch beispielweise Erzielung einer überdurchschnittlichen bis guten Umsatzrentabilität bewiesen haben.
In der Kategorie "Innovative Jungunternehmen" können sich junge UnternehmerInnen aller Branchen bewerben, die z.B. mit einer neuen Geschäftsidee eine Marktnische besetzt oder mit einem innovativen Geschäftskonzept bestehende Angebote verbessert haben.

Die Unternehmensgründung muss in beiden Kategorien zwischen dem 01.01.2005 und dem 31.12.2008 erfolgt sein.

Es werden Preisgelder in Höhe von 16.000 € vergeben.
Die Bewerbungsfrist endet am 15.07.2010.

Weitere Informationen: www.start-award.de

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Zirkelberatung NRW
Beratungsförderungsprogramm

Gefördert werden können arbeitslose ALG I- oder ALG II-Bezieher. Bei einer vergleichbaren Einkommenslage können auch Berufsrückkehrende und Hochschulabsolventen teilnehmen.
Die Beratung kann nur vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in Anspruch genommen werden.

Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und Einzelberatung, an der mindestens vier, maximal sechs Personen teilnehmen. Der Umfang der Zirkelberatung beträgt pro Teilnehmer ein Tagewerk (à 8 Std.), das je zur Hälfte in Einzel- und Gruppenberatung durchgeführt wird. Die Anzahl der Gruppenberatungsstunden ist damit abhängig von der Teilnehmerzahl.

Mit fachlicher Unterstützung durch selbständige Gründungsberater wird ein individuelles Gründungskonzept erstellt, optimiert und überprüft.

Das Land NRW unterstützt die Teilnahme an einer Zirkelberatung mit einem Zuschuss von max. 500,00 €. pro Teilnehmer. Der Eigenanteil beträgt mindestens 150,00 € zuzügl. MwSt. bezogen auf den Gesamtrechnungsbetrag..

Vor Beginn der Beratung ist ein Kontaktgespräch mit allen Beteiligten bei einer Anlaufstelle zu führen, die die Förderanträge entgegen nimmt.

Anmeldung bei: Birgit Ahrens, Kreis Minden-Lübbecke

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Bildungsscheck  für Jungunternehmer

Bildungsschecks können an mitarbeitende InhaberInnen und TeilhaberInnen von Unternehmen, die nicht länger als 5 Jahre bestehen, ausgestellt werden.
Ebenso kann ein Unternehmen Bildungsschecks zur Kofinanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter erhalten (max. 10 pro Jahr).

Mit dem Bildungsscheck können berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen zu 50 % bezuschusst werden
Ab dem 01.01.2009 gelten neue Förderrichtlinien:
Höchstbetrag pro Scheck: 500,00 €
Max. 1 Scheck pro Person / alle 2 Jahre
Gültigkeitsdauer der Schecks: 3 Monate

Weitere Infos und Beratungstermine: Petra Hempen-Diekmann,
Kreis Minden-Lübbecke, Tel. 0571 / 8 07 29 00
p.hempen-diekmann@minden-luebbecke.de

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Bildungsprämie: Weiterbildungsförderung für Selbständige und Arbeitnehmer

Die Konditionen des Förderprogramms "Bildungsprämie" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind ab 01.01.2010 deutlich verbessert worden.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen Erwerbstätiger (= auch Selbständiger), sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 € bzw. 51,200 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 €.

Der Bildungsscheck kann 1x jährlich in einem Beratungsgespräch ausgestellt werden.  Wichtig: Erst beraten lassen, dann zur Weiterbildung anmelden!

Weitere Infos und Beratungstermine: Petra Hempen-Diekmann,
Kreis Minden-Lübbecke, Tel. 0571 / 8 07 29 00
p.hempen-diekmann@minden-luebbecke.de

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Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Erstbewilligung und Verlängerung


Seit 01.08.2006 wurde die bisherige Förderung der Agentur für Arbeit (Überbrückungsgeld / Ich-AG) ersetzt durch den Gründungszuschuss:

2-Phasen-Modell: In den ersten 9 Monaten erhalten GründerInnen pro Monat einen Zuschuss in Höhe ihres ALG I zuzügl. einer Pauschale von 300,00 € für die soziale Absicherung.
Nach Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit kann die Arbeitsagentur für weitere 6 Monate die Pauschale von 300,00 € gewähren.

Neben der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle müssen die GründerInnen der Arbeitsagentur ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen.

Gefördert werden nur Personen, die arbeitslos sind und noch mindestens einen Restanspruch auf ALG I von 3 Monaten haben. Ein direkter Übergang aus einem Arbeitsverhältnis in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht mehr möglich.
Wer ohne wichtigen Grund sein bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigt, erhält für eine Karenzzeit von 3 Monaten keine Förderung. Die Förderdauer wird zusätzlich um die Karenzzeit gekürzt.

Die Gründungsförderung wird mit Restansprüchen auf ALG I verrechnet.

2 Monate vor Auslaufen der 9monatigen Grundförderung kann die 6monatige Verlängerung beantragt werden. Dabei sind folgende Angaben notwendig:
Änderungen der persönlichen Daten?
Änderung von Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit?
Anzahl der Wochenarbeitsstunden in selbständiger Tätigkeit (mind. 15, sonst keine Förderung!)
Angabe eventueller zusätzlicher nichtselbständiger Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang
Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben
Ausblick auf die künftige Geschäftsentwicklung
BWA des Steuerberaters oder des Buchhaltungsprogramms

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Persönliches Coaching für Gründer: Förderung durch die Agentur für Arbeit

Im ersten Jahr der Selbständigkeit können Zuschüsse der Agentur für Arbeit für persönliches Coaching beantragt werden. Das Coaching kann sich auf alle Bereiche der Unternehmensführung beziehen mit Ausnahme regelmäßig anfallender Arbeiten (z.B. Buchführung, Jahresabschluss etc.). Die Wahl des Beraters ist frei.
Erstattet werden 90 % des Beraterhonorars, max. 40,00 € /Std.
Förderfähig sind 12 Coaching-Stunden.

Info: Agentur für Arbeit

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Tipps für Unternehmer

MittelstandDirekt.de, ein Informationsservice der Volks- und Raiffeisenbanken, gibt Tipps und Infos für Unternehmer:

www.mittelstanddirekt.de

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Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Selbständig Tätige haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterzuversichern.
Voraussetzungen: Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Beschäftigung muss für mindestens 12 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden haben. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung ist spätestens 1 Monat nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu stellen.
Als betragspflichtige Einnahme, nach der sich die Höhe der Versicherungsbeiträge bemisst, gilt ein Betrag von 25 % der mtl. Bezugsgröße. Der Beitragssatz wird auf 4,2 % gesenkt.

Info: Agentur für Arbeit

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Patentserver des BMWi

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bietet einen Online-Patentserver mit Informationen zu dem Thema Patente und Geistiges Eigentum. Zudem informiert das Portal über Förderprogramme des BMWi und stellt Kontakte und Beratungsadressen für die Patentierung und Verwertung von Erfindungen zur Verfügung.

www.patentserver.de

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Gründerportal

Das Gründerportal www.existenzgruender.de (Urheber: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) bietet einen zentralen Zugang zu Informationen, Beratung und Serviceleistung rund um das Thema Gründung.

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Elektronisches Unternehmensregister

Wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens können ab 01.01.2007 über www.unternehmensregister.de online abgerufen werden. Über diese zentrale Internetadresse stehen alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtordnung vorgesehen ist, online bereit.
 

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Gründer-Community im Internet

Die Gründer-Community GiT (www.g-i-t.de) als virtuelle Kooperationsbörse für Existenzgründer und Jungunternehmer. Das Angebot ermöglicht die Suche nach einem geeigneten Kooperationspartner durch Aushängen eines Gesuchs am virtuellen Schwarzen Brett.
Das Projekt wird vom Land NRW und der EU gefördert. Die Programmverantwortung und Projektleitung liegt beim RKW NordWest e.V.
Neben der Kooperationsbörse bietet die Gründer-Community Informationen und Austausch zu allen Aspekten der Existenzgründung und Selbständigkeit. Zusätzlich stehen den Community-Mitgliedern in Foren und Chats kompetente Experten zur Verfügung.

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Gründungsfreundliches Gewerbemeldeverfahren NRW

Auf der Internetseite der STARTERCENTER NRW (www.startercenter.nrw.de) können sich GründerInnen im Infocenter Gewerbeanmeldung NRW einen kompletten Überblick darüber verschaffen, welche Erlaubnisse und Genehmigungen sie für ihr jeweiliges Gründungsvorhaben benötigen.

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Viele nützliche Online-Werkzeuge für Gründer

bietet das neue Portal www.progruender.de. Der Nutzer findet dort Kalkulationshilfen, Checklisten und Online-Rechner rund um den Gründungsprozess. Unter der Rubrik "Info-System Gründer" findet sich eine spezielle Suchmaschine, in der auf rund 18.000 deutschsprachigen Webseiten zum Thema Gründung recherchiert werden kann. 

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Neue Förderdatenbank des Bundes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) präsentiert die neue Förderdatenbank des Bundes im Internet. Sie enthält erweiterte Suchmöglichkeiten und zusätzliche Inhalte. Detaillierte Informationen über mehr als 1.000 Förderprogramme von Bund, Ländern und EU stehen bereit.

Weitere Informationen: www.foerderdatenbank.de

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Gründerfonds Bielefeld-OWL neu aufgelegt

Mit dem Gründerfonds (Gemeinschaftsinitiative des OB Bielefeld, der WEGE GmbH, der Sparkasse Bielefeld und der IHK Ostwestfalen) werden junge Technologieunternehmen in OWL in der Gründungs- und Wachstumsphase mit schrittweise bereitgestelltem Beteiligungskapital unterstützt. Das Investment pro Beteiligung liegt zwischen 50.000 € und 500.000 € und erfolgt als Minderheitsbeteiligung in offener oder stiller Form. Die Beteiligung soll nach einer Investitionsphase von 5 Jahren mit eine marktüblichen Rendite verkauft werden.

Weitere Informationen: www.wege-bielefeld.de

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Einstiegsgeld

Für GründerInnen, die Arbeitslosengeld II beziehen und ihren Wohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke haben, besteht die Möglichkeit, bei der proArbeit ein Einstiegsgeld zu beantragen.
Voraussetzung ist, dass keine Unterhaltsverpflichtungen, kein Pfändungsbeschluss und kein Verbraucherinsolvenzverfahren bestehen.
Das Einstiegsgeld kann abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft zwischen 175,50 € und 351,00 Euro mtl. zusätzlich zu den ALG II-Leistungen betragen. Es wird für die Dauer von max. 12 Monaten gezahlt (Bewilligung zunächst für 6 Monate; bei positiver Entwicklung Weiterförderung möglich).
Voraussetzung ist ein tragfähiges Gründungskonzept. Überprüft wird diese Tragfähigkeit durch den Kreis Minden-Lübbecke, Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung (Dietmar Birke)

Das im Rahmen der Selbständigkeit erzielte Einkommen ist monatlich anhand einer "Einnahmeüberschussrechnung" dem Sozialamt nachzuweisen. Das Einstiegsgeld wird bei der Einkommensanrechnung nicht berücksichtigt.

Neu: Auch Zuschüsse und Darlehen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sind möglich!
ProArbeit kann einen Zuschuss (bis 500,00 €) und/oder ein Darlehen (bis 2.500,00 €) zur Beschaffung von Sachgütern bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gewähren, wenn dies notwendig und angemessen ist. Auch bei einer bereits bestehenden selbständigen Tätigkeit ist diese Form der Förderung noch möglich. Kostenvoranschläge und Kaufquittungen sind vorzulegen. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt spätestens 3 Monate nach Erhalt; Rate mtl. mind. 100,00 €.

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PC-Lernprogramm "Existenzgründungsberater"

Der "Existenzgründungsberater" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie stellt ExistenzgründerInnen die wichtigsten Etappen auf dem Weg zur beruflichen Selbständigkeit vor: Mit kurzweiligen Informationen, Übersichten, Checklisten und weiterführenden Adressen

www.einfach-gruenden.org

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Franchisebörsen: Neue Gründungsideen zu fairen Bedingungen

Zur Erleichterung der Suche nach dem richtigen Franchisepartner bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen mit dem BMWA eine Franchisedatenbank an. Anhand von qualifizierten Basisinformationen können sich potenzielle Gründerinnen und Gründer verlässlich über die einzelnen Franchisesysteme informieren. 
Die in der Datenbank veröffentlichen Angaben werden  nach einem einheitlichen Maßstab geprüft. Basis hierfür sind Kriterien für solide und faire Vertragsbedingungen, die für die Förderungswürdigkeit von Franchisesystemen ausschlaggebend sind.
Die Datenbank ist zugänglich unter www.nexxt.org.

Neu ist die Online-Plattform des Deutschen Franchise-Verbandes, die rund 850 Franchise-Angebote mit sehr detaillierten Suchmöglichkeiten umfasst: www.franchiseportal.de

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Neues KfW-StartGeld

Ab dem 01.01.2008 werden die bisherigen Förderprogramme "StartGeld" und "Mikro-Darlehen" zum KfW-Startgeld zusammengefasst.

Beantragt werden kann das KfW-StartGeld von Existengründern, Einzelunternehmern (auch Freiberuflern) und kleinen Unternehmern, die nicht älter als drei Jahre sind. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 50.000 €; das Darlehen ist zu
80 % haftungsfreigestellt. Innerhalb von drei Jahren nach Gründung kann das Kreditprogramm auch zweimal in Anspruch genommen werden, so lange der kumulierte Betrag 50.000 € nicht übersteigt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreis Minden-Lübbecke, Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Dietmar Birke (Tel. 0571 / 807-2319). Wir schicken Ihnen gern weiteres Material zu Fördermöglichkeiten zu und beraten Sie auch nach vorheriger Terminabsprache persönlich.

Steuertipp: Vorweggenommene Betriebsausgaben

Schon bevor Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit begonnen haben, sind Ihnen in der Regel betriebliche Kosten entstanden. Diese können Sie in Ihrer ersten Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Bilanz steuerlich geltend machen (= vorweggenommene Betriebsausgaben), sofern sie innerhalb von 3 Jahren vor der Gründung entstanden sind.

Anerkannt werden:

Kosten für Planung, Werbung und Organisationsaufbau
Kosten der Beratung (Unternehmens- /Steuerberater, Rechtsanwalt)
Vertrags-, Gerichts- und Notarkosten
Gebühren für Handelsregistereintrag
Aufwendungen für Büromaterial und Fachliteratur
Fahrtkosten für alle betrieblichen Fahrten.

Hinweis: Sie können vorweggenommene Betriebsausgaben auch dann steuerlich geltend machen, wenn Sie Ihre Absicht, selbstständig zu werden, aufgeben.

Vorsteuerabzug für Fortbildung vor Beginn der Selbstständigkeit

Fortbildungskosten sind häufig schon
vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar.  Bereitet eine Fortbildung direkt auf eine selbstständige Tätigkeit vor, können Sie sich auch die gezahlte Mehrwertsteuer für Kursgebühren, Literatur-, Material- und Fahrtkosten vom Finanzamt erstatten lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie den Zusammenhang zwischen Schulung und Selbstständigkeit schlüssig darlegen.

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Steuer-Lexikon: Kostenlos Fachbegriffe nachschlagen

Was sind Veräußerungsgewinne, und wie funktioniert das Halbeinkünfteverfahren? Wenn Sie nicht gerade ein Experte in Sachen Steuerfragen sind, können Sie diese Fachbegriffe im virtuellen Steuerlexikon des Bundesministeriums für Finanzen kostenlos nachschlagen. Hier finden Sie über 60 Einträge zu Steuerfragen - von der Abgabenordnung (AO) bis zur Zwischenerzeugnissteuer.

www.bundesfinanzministerium.de

UTE - Unternehmerinnen-Treff Espelkamp

Mit der Gründungsversammlung im Februar 2006 wurde der Unternehmerinnen-Treff UTE für Espelkamp und Umgebung ins Leben gerufen. Initiatorinnen sind die Gleichstellungsbeauftragten Beate Henke (Espelkamp), Angelika Otte (Rahden), Sabine Denker (Stemwede) und Ruth Graf, Büroservice.
UTE trifft sich jeden 3. Dienstag im Monat zu Workshops, Info-Veranstaltungen und Erfahrungsaustausch.

Termine
Weitere Infos: www.ute-web.com

UnternehmerinnenTreff Lübbecke

Der UnternehmerinnenTreff Lübbecke ist ein offener Zusammenschluss für kleine und mittelständische Unternehmen, selbstständige Frauen, Freiberuflerinnen und unternehmerisch denkende Frauen.
Er wird organisiert von Yvonne Marchiewitz, Rahden, und Angelika Lüters, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lübbecke.


Der UnternehmerinnenTreff trifft sich jeden 1. Donnerstag im Monat zu Workshops, Info-Veranstaltungen und Erfahrungsaustausch.

Termine
Weitere Infos: www.unternehmerinnen-treff.de

 

Meistergründungsprämie wird verstärkt

Ab 2007 wird die Meistergründungsprämie für ExistenzgründerInnen im Handwerk von bisher 5.000 € auf 7.500 € erhöht.


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Fördermöglichkeiten
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