SteuerberaterInnen
vertreten die Interessen ihrer Mandanten und üben ihren Beruf unabhängig,
eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Die Beratungsleistungen erstrecken
sich auf die steuerliche Gestaltungsberatung im unternehmerischen und privaten
Bereich, auf Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten, auf die Hilfe bei
der Erstellung von Steuererklärungen und der Überprüfung von Steuerbescheiden
sowie auf die Vertretung des Steuerpflichtigen vor Finanzgerichten und dem
Bundesfinanzhof. Buchführung, Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung und
Lohnabrechnung gehören zu den Kernaufgaben des Steuerberaters. Neben den
steuerlichen Problembereichen ist der Steuerberater / die Steuerberaterin auch
als Unternehmensberater(in) gefordert.
Die Gebühren für erbrachte Beratungsleistungen richten sich entsprechend dem
Steuerberatungsgesetz (StBerG) nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Für den überwiegenden Teil der Beratungsleistungen sieht die Verordnung als
Vergütung die Wertgebühr vor. Sie wird nach dem Wert berechnet, den der
Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat und bestimmt sich nach den Tabellen A
bis E der StBGebV.
Neben der Wertgebühr wird in Ausnahmefällen sie Zeitgebühr festgesetzt, die
zwischen 19,00 und 46,00 € je angefangene halbe Stunde liegen kann. Für die
entstandenen Auslagen wird ein gesetzlich definierter Auslagenersatz bestimmt.
Die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmt sich nach dem
Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand und der investierten Zeit des
Steuernberaters / der Steuerberaterin.
Regionaler Ansprechpartner bei der Auswahl Ihres Steuerberaters / Ihrer Steuerberaterin ist die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster.
Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe bietet einen Suchservice an: www.stbk-westfalen-lippe.de.
Eine Auflistung der BeraterInnen im Kreisgebiet mit dem Schwerpunkt Existenzgründungsförderung können Sie auch beim Kreis Minden-Lübbecke,
Referat für Wirtschaftsförderung, erhalten.



