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Freie Berater / SteuerberaterInnen

SteuerberaterInnen

vertreten die Interessen ihrer Mandanten und üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Die Beratungsleistungen erstrecken sich auf die steuerliche Gestaltungsberatung im unternehmerischen und privaten Bereich, auf Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten, auf die Hilfe bei der Erstellung von Steuererklärungen und der Überprüfung von Steuerbescheiden sowie auf die Vertretung des Steuerpflichtigen vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Buchführung, Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung gehören zu den Kernaufgaben des Steuerberaters. Neben den steuerlichen Problembereichen ist der Steuerberater / die Steuerberaterin auch als Unternehmensberater(in) gefordert. 

Die Gebühren für erbrachte Beratungsleistungen richten sich entsprechend dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).

Für den überwiegenden Teil der Beratungsleistungen sieht die Verordnung als Vergütung die Wertgebühr vor. Sie wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat und bestimmt sich nach den Tabellen A bis E der StBGebV.

Neben der Wertgebühr wird in Ausnahmefällen sie Zeitgebühr festgesetzt, die zwischen 19,00 und 46,00 € je angefangene halbe Stunde liegen kann. Für die entstandenen Auslagen wird ein gesetzlich definierter Auslagenersatz bestimmt. Die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmt sich nach dem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand und der investierten Zeit des Steuernberaters / der Steuerberaterin.

Regionaler Ansprechpartner bei der Auswahl Ihres Steuerberaters / Ihrer Steuerberaterin ist die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster. Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe bietet einen Suchservice an: www.stbk-westfalen-lippe.de

Eine Auflistung der BeraterInnen im Kreisgebiet mit dem Schwerpunkt Existenzgründungsförderung können Sie auch beim Kreis Minden-Lübbecke, Referat für Wirtschaftsförderung, erhalten.


 







 



 



 


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